Bei uns berufsbegleitend Bauingenieurwesen studieren:
Der berufsbegleitende Diplomstudiengang und der weiterbildende berufsbegleitende Masterstudiengang Bauingenieurwesen sind staatlich genehmigte und qualitätsgesicherte Studiengänge der HTWK Leipzig. Beide Studiengänge garantieren eine akademische Ausbildung von hoher Qualität.
Die Studiengänge sind seit 2009 bzw. 2016 akkreditiert und wurden 2022 durch den deutschen Akkreditierungsrat und die Akkreditierungsagentur ASIIN erneut reakkreditiert.
Das ASIIN-Fachsiegel zeichnet Studiengänge aus, die die Anforderungen von Wissenschaft und Berufspraxis der beteiligten Disziplinen auf hohem Niveau erfüllen. Es dokumentiert zugleich, dass gesicherte Rahmenbedingungen für gute Lehre und erfolgreiches Lernen gegeben sind. Die Vergabe des Siegels beruht auf anerkannten lernergebnisorientierten Fachstandards im Einklang mit dem europäischen Qualifikationsrahmen und den „European Standards and Guidelines“. Das EUR-ACE Siegel garantiert zusätzlich, dass europaweit anerkannte Standards eingehalten werden.
Die in Österreich angebotenen Studiengänge berufsbegleitender Diplomstudiengang und weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Bauingenieurwesen der HTWK Leipzig wurden gemäß § 27 HS-QSG bei der AQ Austria gemeldet und in das Verzeichnis der Meldeverfahren gemäß § 27 Abs. 6 HS-QSG aufgenommen (Link).
Gemäß Verordnung des Boards der AQ Austria über Meldeverfahren für Studien ausländischer Bildungseinrichtungen sind alle gemeldeten/gelisteten Bildungseinrichtungen aufgefordert darüber zu informieren, dass mit Entscheidung der AQ Austria über die Meldung der Studiengänge keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden ist. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates. Somit erhalten die Absolventen nach erfolgreichem Abschluss der Studiengänge einen deutschen Abschluss, der international anerkannt ist und weltweit hohes Ansehen genießt.
Sollte der Studiengang auslaufen wird den Studierenden gemäß Sächsischem Hochschulgesetz garantiert, dass sie ihr Studium in adäquater Weise während der Regelstudienzeit zu Ende führen können, soweit sie eingeschrieben sind und soweit das Studium nicht aus anderen Gründen zu beenden ist (z. B. wegen Exmatrikulation aufgrund nicht gezahlter Beiträge, wegen nicht bestandener Prüfungen etc.). Des Weiteren muss, gemäß den Vorgaben der AQ Austria, darüber informiert werden, dass im Falle eines Widerrufes der Entscheidung über die Meldung durch das Board der AQ Austria der jeweilige Studiengang nicht mehr in Österreich angeboten werden kann. Die HTWK Leipzig wird jedoch sicherstellen, dass eine Durchführung des Studienganges weiterhin möglich ist.